Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Mietverträge, die mit „Easy-Fotobox.ch“ (nachfolgend «Vermieter» genannt) vertreten durch die CSL Computer Service GmbH, Hauptstrasse 17, 2563 Ipsach und dem Mieter (nachfolgend «Mieter» genannt) geschlossen werden. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. „Easy-Fotobox.ch“ behält sich das Recht vor, die Preise, Dienstleistungen und AGBs jederzeit anzupassen oder einzustellen. Solche Änderungen werden dem Kunden/Mieter durch Publikation auf der Website bekannt gemacht.

2. Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung durch den Mieter und entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung durch den Vermieter zustande.

(2) Inhalt des Vertrages ist die zeitlich beschränkte Überlassung einer Fotoboxanlage (Easy-Fotobox) mit dem vereinbarten Zubehör (im Folgenden „Fotoboxanlage“) im Wege eines Mietvertrages gegen Zahlung eines Mietpreises.

3. Zahlung der Miete und Preise
Der Mietpreis ist im Voraus zu zahlen. Zahlungsmöglichkeiten sind: 1. Vorkasse (Banküberweisung, Zahlungskonditionen: 10 Tage, rein Netto); 2. Barzahlung; 3. EC-Kartenzahlung (Post Card ausgeschlossen!).
Zahlungen für welche der Vermieter eine Rechnung stellt, sind innert 10 Tagen zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung wird der Vermieter höchstens zwei Mahnungen verschicken. Für die zweite Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 50. – verrechnet. Bezahlt der Mieter dann nicht, werden betreibungsrechtliche Massnahmen eingeleitet. Ausserdem werden bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen von 5 Prozent berechnet. Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
Der in der Preisliste publizierte Preis beinhaltet sämtliche Leistungen die mit einem Gutzeichen gekennzeichnet sind. Verlangt der Mieter zusätzliche Leistungen, so sind diese gemäss individueller Absprache ebenfalls zu bezahlen (Zusatzoptionen).
Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für den Vermieter nur dann verbindlich, wenn sie von der CSL Computer Service GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
Nicht im Preis eingeschlossen ist eine Versicherung der Easy-Fotobox. Für diese ist der Mieter zuständig. Preisanpassungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Preise, sofern nicht etwas anderes angegeben wird, verstehen sich in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer.

4. Versicherung der Mietsache
Nicht im Mietpreis eingeschlossen ist eine Versicherung der Easy-Fotobox. Für diese ist der Mieter zuständig. Wir weisen den Mieter ausdrücklich darauf hin, dass die meisten Privathaftpflichtversicherungen die Deckung für Mietsachen ausschliessen. Im Schadenfall wird der Mieter mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht.

Der Mieter hat die Möglichkeit bei uns eine Versicherung abzuschliessen. Die Versicherung deckt Schäden während der Mietdauer ab.

Kosten Versicherung: CHF 90.-
Selbstbehalt: CHF 500.-

Von der Versicherung ausgeschlossen sind nachfolgend aufgeführte Punkte:
1. Grobfahrlässigkeit / mutwillige Schäden (auch durch Dritte)
2. Einfacher Diebstahl
3. Nicht Einhaltung der AGBs und der Betriebsanleitung

5. Mietbedingungen
Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag aufgeführten Geräte und Gegenstände. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Geräte und endet mit deren Rückgabe.
Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.
Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmässigen Behandlung der Mietsache. Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Auch bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung während des Gebrauchs Sorge zu tragen. Die Mietsache darf nicht ausserhalb geschlossener Gebäude aufgestellt oder aufbewahrt werden.

Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und dem Zubehör durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äussere Einwirkung und auf altersbedingten Verschleiss der Geräte zurückzuführen sind.
Sollte mit der Beseitigung eingetretener Schäden ein Mietausfall (da die Easy-Fotobox nicht weitervermietet werden kann) verbunden sein, so haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter auch für weitergehenden Schaden. Es obliegt dem Mieter zu beweisen, dass kein Verschulden vorgelegen hat.
Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens der Mietsache hat der Mieter den entstandenen Schaden sofort zu entschädigen. Der Vermieter hat das Recht die allfällig entstandenen Schadenkosten sowie Reparaturkosten und Ersatzteile direkt von der hinterlegten Mietkaution abzuziehen bei der Rückvergütung der Mietkaution an den Mieter.

Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.
Bei Kopplung der Mietsache(n) mit technischem Equipment, welches nicht im Mietvertrag als Mietsache aufgezählt ist, ist eine Haftung des Vermieters für Nichtfunktionieren sowie für alle dadurch entstehenden Folgeschäden ausgeschlossen.
Etwaige Mängel der Mietgeräte sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist dann Gelegenheit zu geben, den Mieter telefonisch zur Behebung des Mangels zu instruieren. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Behebung des Mangels im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Technische Defekte wie z.B. Absturz (oder ähnliches) der Software, Windows oder Treiber gelten nicht als Mängel und können auch nicht beanstandet werden. Hat der Mieter die Mietsache eigenmächtig bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen.
Ein berechtigter Anspruch auf Schadenersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten.
Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter Einstellungen an der Mietsache zu verändern. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software.

6. Mietdauer
(1) Die Mietdauer entspricht – sofern nicht anders vereinbart – 1 Tag (=Leistungstag)

(2) Der Vermieter wird die Fotoboxanlage rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Werktage vor Beginn der Mietdauer an den Versanddienstleister zur Zustellung am nächsten Tag übergeben (Schweizerische Post). Gelangt die Fotoboxanlage aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter gleichwohl zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

7. Vertragspflichten des Mieters
(1) Einen Werktag nach dem Ende der kalendertäglich festgelegten Mietdauer (Leistungstag) muss der Mieter die Fotoboxanlage per Schweizerischen Post an den Vermieter zurücksenden (zwingend am Vormittag!). Samstage gelten hierbei auch als Werktage. Hierzu wird ein Post Retourenschein dem Mieter zur Verfügung gestellt. Eine Abholung erfolgt nicht, so dass der Mieter das Paket zur nächsten Poststelle am folgenden Werktag nach dem Leistungstag verbringen muss. Die Absendung muss zwingend am Vormittag geschehen. Erfolgt keine Absendung zu diesem Zeitpunkt, verlängert sich die ursprüngliche voraussichtliche Mietzeit entsprechend bis zur Absendung. Der Vormittag der Absendung zählt nicht zum Mietzeitraum. Wird die Fotobox jedoch erst am Nachmittag versendet, verlängert sich die Mietzeit um einen Tag. Für jeden Tag der Verlängerung der Mietzeit gilt der anteilige Mietpreis in Bezug auf den vereinbarten Mietpreis für die Fotoboxanlage entsprechend des Vertrages (Beispiel: Wurde der Mietpreis für einen Tag bestimmt und erfolgt die Absendung erst am übernächsten Werktag, verdoppelt sich der Mietpreis).

(2) Der sachgemässe Umgang mit der Fotoboxanlage und des Zubehörs durch den Mieter ist sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere die Beachtung der beigefügten Bedienungsanleitungen.
Die Anbringung von Fremdmaterial am Eigentum des Vermieters (insbesondere durch Beklebung) ist nicht gestattet. Beschädigte oder nicht zurückgesendete Bestandteile der Ausrüstung sowie Reinigungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, und im Normalfall direkt von der Mietkaution abgezogen.
Eine Weitervermietung an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

8. Lieferbedingungen

(1) Bei Eintreffen der Fotobox-Anlage hat der Mieter das Paket sowie die Anlage auf mögliche Beschädigungen zu überprüfen. Diese sind sofort in Textform z.B. per E-Mail oder auch per Telefon unter 032 341 08 88 dem Vermieter mitzuteilen. Bei Beschädigungen des Pakets hat der Mieter dies sofort dem Versanddienst gegenüber mitzuteilen, damit dies dort registriert wird.

(2) Die Versandkosten innerhalb der Schweiz für Hin- und Rücklieferung sind im Mietpreis enthalten. Zur Rücksendung ist das mitgelieferte Rücksendeetikett zu verwenden. Wird das mitgelieferte Etikett nicht verwendet oder bei Fehlen nicht angefragt, so trägt der Mieter die dadurch entstandenen Mehrkosten. Nicht frankierte Rücksendungen werden dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. Die Ware ist für den Rücktransport mittels der Transportverpackung gegen Schäden zu schützen.

(3) Die Fotobox ist auf dem Versandweg gegen Verlust oder Beschädigung versichert (gemäss den AGBs der Schweizerischen Post). Nutzen und Gefahr gehen ab dem Zeitpunkt ab der Übergabe der Fotoboxanlage bei der Post auf den Mieter über. Für Schäden welche während des Einsatzes durch den Mieter oder durch Dritte auftreten, haftet der Mieter vollumfänglich.

9. Urheber-/Nutzungsrecht und Datenschutz, Datensicherung
(1) Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftragsabwicklung sowie Archivierung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Dem Mieter steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Vermieter verpflichtet sich für den Fall des Widerrufes zur Löschung der persönlichen Daten, es sei denn, der Vertrag ist noch nicht vollständig abgewickelt.
(3) Bei der Auftragserteilung wird vorausgesetzt, dass der Mieter seine Datensätze auch über den Zeitpunkt der Auslieferung der Arbeiten an ihn hinaus sichert. Ein Anspruch auf Sicherung der vom Mieter übermittelten Daten durch den Vermieter besteht nicht.
(4) Der Mieter ist für die Inhalte der übertragenen Bild Dateien allein verantwortlich. Bei allen übertragenen Arbeiten, Dateien und Bildern sowie der Archivierung von Bild Daten werden die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte des Mieters vorausgesetzt.
(5) Im Falle der Verletzung derartiger Rechte ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter von der Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. Dies erfolgt grundsätzlich durch Schuldübernahme im Verhältnis zu dem Anspruch-Steller. Stimmt dieser der Schuldübernahme nicht zu, stellt der Mieter dem Vermieter im Innenverhältnis von jeglicher Inanspruchnahme frei. Der Mieter wird in diesem Fall den Vermieter bei der Abwehr der Inanspruchnahme unterstützen. Kosten (anwaltliche Vertretung, Gerichtsgebühren, Strafen, etc.) die hierdurch entstehen trägt der Mieter/Vertragspartner.
(6) Der Vermieter bietet im Bereich Web diverse Möglichkeiten der digitalen Eingabe vor Ort an (E-Mailadresse, Facebook Login oder Twitter Login etc.). Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung der eingegebenen Daten, ebenfalls werden diese Daten nicht wissentlich an Dritte weitergegeben. Der Handel mit Daten ist nicht im Sinne des Vermieters, deshalb werden diese Daten in der Regel nach der Rückgabe gelöscht.
(7) Bei Betriebsunterbrüchen der „Easy-Fotobox“, technischen Störungen oder Totalausfall der Internetverbindung schliesst der Vermieter jegliche Haftungen für entstandene Schäden und Datenverluste aus. Der Vermieter haftet in keinem Fall für den Verlust von Daten, die auf der Easy-Fotobox oder dem mitgelieferten USB-Stick gespeichert wurden.

10. Rückgabe der Mietsache
Die Mietgegenstände sind bei der Rückgabe vollzählig, voll funktionstüchtig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Verschmutzt zurück gegebene Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände

11. Eigentumsvorbehalt
Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Der USB-Stick geht mit den darauf gespeicherten Fotos der Veranstaltung in das Eigentum des Mieters über. Urheber- und Verwertungsrechte der Fotos bleiben beim Mieter. Zur Leistungserbringung ist es notwendig, dass die geschossenen Fotos zusätzlich zum USB-Stick im internen Speicher der Fotobox verbleiben. Diese werden nicht regulär ausgelesen und automatisch nach der Rückkehr der Fotobox vom Gerät gelöscht. Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.

12. Widerruf
Bei Rücktritt vom Mietvertrag bis 4 Wochen vor Beginn des Mietzeitpunktes erlauben wir uns, 50% der im Mietvertrag vereinbarten Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.
Bei Rücktritt vom Mietvertrag innerhalb der letzten 4 Wochen vor Beginn des Mietzeitpunktes erlauben wir uns, 75% der im Mietvertrag vereinbarten Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschliesslich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen oder, falls nicht vorhanden, Bestimmungen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen, welche in diesem Vertrag nicht geregelt sind, unterstehen dem Schweizerischen Obligationenrecht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Biel, Kanton Bern. Alternativ ist der Vermieter (CSL Computer Service GmbH) berechtigt, den Kunden/Mieter an dessen Domizil zu belangen.